Pfefferspray Gesetzeslage

Die gesetzliche Lage gegenüber Pfefferspray ist von Land zu Land unterschiedlich. Bevor Sie demnach verreisen und Pfefferspray als Selbstschutz mit sich führen möchten, sollten Sie sich auf unserer Länderübersicht informieren.

Pfefferspray bzw. Reizgas ist zur Selbstverteidigung erlaubt, aber auch nur zur Selbstverteidigung!!!

Für die Freigabe, bzw. die Streichung von Pfefferspray, als Waffe im Waffengesetz, müssten erst Tierversuche mit dem Mittel durchgeführt werden, das zuletzt verabschiedete Tierschutzgesetz verbietet jedoch solche Versuche. Das wurde aber mit der Aufschrift “Nur zur Tierabwehr“ brillant gelöst.

Besitz und Mitführung von Pfefferspray bzw. Reizgas in anderen Ländern
Wenn Sie Pfefferspray bzw. Reizgas in andere Länder einführen möchten, ist es zwingend ratsam, sich vorher bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen, ob es in dem betreffenden Land erlaubt ist, diese Mittel zur Abwehr von Tieren bzw. Bären zu besitzen oder mit sich zu führen.

Pfefferspray Gesetzeslage nach Ländern

In Frankreich, zählt Pfefferspray nicht als Waffe, der Kauf-Verkauf, das Führen und Tragen ist ab 18 Jahren erlaubt.

In Österreich, zählt Pfefferspray als Waffe, der Kauf-Verkauf, das Führen und Tragen ist aber ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.

In der Schweiz, zählt Pfefferspray nicht als Waffe, der Kauf-Verkauf, das Führen und Tragen ist ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.

In Schweden, zählt Pfefferspray als Waffe, der Kauf-Verkauf, das Führen und Tragen ist nur mit Waffenbesitzkarte erlaubt.

In Großbritannien, zählt Pfefferspray als Waffe, der Kauf-Verkauf, das Führen und Tragen ist nur mit Waffenbesitzkarte erlaubt.

In Italien, zählt Pfefferspray als Waffe, der Kauf-Verkauf, das Führen und Tragen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

In Finnland, ist Pfefferspray nur mit einer polizeilichen Genehmigung erlaubt.

In den USA, ist Pfefferspray je nach Bundesstaat erlaubt oder verboten.

In Kanada, ist Pfefferspray generell erlaubt, doch in einzelnen Gebieten verboten.

In Spanien, um sicher zu gehen, holen Sie sich eine aktuelle Auskunft bei der zuständigen Botschaft.

In Luxemburg, Belgien, Griechenland, Dänemark, Norwegen, Island ist Pfefferspray generell verboten

In Deutschland ist das Tragen von Pfefferspray mit der Aufschrift „Nur zur Tierabwehr“ erlaubt