Tierabwehrspray zum Selbstschutz

Viele Menschen ängstigen sich vor freilaufenden Hunden. Ob beim Joggen durch den Wald oder beim spazieren gehen. Gefährliche Hunde oder andere Raubtiere können unter Umständen unbeaufsichtigt herumlaufen und Menschen in Gefahr bringen.

Tierabwehrspray für Jugendliche ab 14 Jahren

TierabwehrsprayDie Anwendung von Pfefferspray bzw. Reizgas, zur Selbstverteidigung, ist in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.
Bei Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr muss der enthaltene Reizstoff jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein. Weiterhin muss die Sprühdauer und die Reichweite des Sprühstrahles begrenzt sein. Für Jugendliche muss auf dem Sprühgerät ein Prüfzeichen der „Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“ angebracht sein, welches diese Einschränkungen exakt ausweist.
Pfefferspray bzw. Reizgas wird nur gegen die Abwehr von Tieren verkauft.

Ist Tierabwehrspray legal?

Die Sprühdosen müssen mit der Aufschrift „Nur zur Tierabwehr“ versehen sein. Pfefferspray bzw. Reizgas ist im Waffengesetz verankert und es ist verboten, diese Waffe vorsätzlich für den Einsatz gegen Menschen mitzuführen.
Führen Sie jetzt Pfefferspray bzw. Reizgas mit sich, um sich z.B. gegen streunende Hunde oder freilaufende Kampfhunde zu schützen, ist das legal.

Darf Tierabwehrspray auch gegen Menschen eingesetzt werden?

Wenn Sie jetzt in eine Notlage geraten und von gewaltbereiten Menschen bedroht werden, dürfen Sie den Angriff in Notwehr mit dem, mit der Aufschrift versehenem Zusatz „Nur zur Tierabwehr“ mitgeführten Pfefferspray bzw. Reizgas, abwehren.

Somit wird klar, dass Tierabwehrspray gegen gefährliche Tiere und im äußersten Notfall unter besonderen Umständen auch gegen gewaltbereite menschliche Angreifer eingesetzt werden darf. Natürlich nur mit besonderen Ausgewiesenen Pfeffersprays, die auch für solche Zwecke zugelassen und geprüft sind.

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